Lebensmittelüberwachung
Die Herstellung von Lebensmitteln bewegt sich in einem engen gesetzlichen Rahmen. Durch umfangreiche Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der Hersteller sowie zusätzliche Kontrollen der amtlichen Überwachung wird die Sicherheit von Lebensmitteln tagtäglich gewährleistet.
Die Hauptverantwortung bei der Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln tragen die Lebensmittelhersteller. Sie prüfen im Rahmen von umfangreichen Eigenkontrollen die Sicherheit und Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln und stellen sicher, dass die lebensmittelrechtlichen Gesetze eingehalten werden.
Ergänzend zu den betrieblichen Eigenkontrollen unterstellen sich die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft zunehmend einer weiteren Kontrolle durch externe, unabhängige Auditoren auf der Grundlage privatrechtlicher Standards (Bsp.: QS – Qualität und Sicherheit, IFS, BRC, GlobalGAP).
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Zusätzlich werden die Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der Hersteller in Stichproben durch die staatliche Ebene überprüft. Sie stellen damit eine unverzichtbare ergänzende „Kontrolle der Kontrolle“ durch die amtliche Lebensmittelüberwachung dar. Aus diesem Grunde sind eine hoch qualifizierte, effizient arbeitende und gut ausgestattete amtliche Lebensmittelüberwachung und ein bundes- sowie europaweit einheitlicher Vollzug des Lebensmittelrechts für die Wirtschaft essentiell.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Betriebe zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit heute nach einem risikoorientierten Ansatz. Dies bedeutet, dass Lebensmittelunternehmen in Abhängigkeit von ihrer Größe, der Art ihrer Produkte, ihrer Vermarktungsstrategien, ihrer bisherigen Überwachungsergebnisse und der Funktionsfähigkeit ihrer Eigenkontrollsysteme eingestuft werden. Manche Betriebe werden daher häufiger kontrolliert als andere. Dieser Ansatz, die amtliche Überwachung nicht zuletzt aufgrund der begrenzten personellen wie finanziellen Ressourcen risikoorientiert auszugestalten, ist nach wie vor richtig.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland, in dem festgehalten wird, wie viele Betriebe kontrolliert wurden, wie viele Beanstandungen es gab und in welchem Bereich. Die Daten werden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) und des Lebensmittelmonitorings erhoben.