Verbaucherinformation zu Überwachungsergebnissen

Verbraucher:innen haben ein Recht auf angemessene Informationen über verarbeitete Lebensmittel, deren Inhaltsstoffe und Herstellungsweise. Besondere Regelungen und Konzepte gibt es für Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung

Verbraucherin ruft Informationen ab.

Verbraucherin ruft Informationen ab.

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Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt den Verbraucher:innen einen Rechtsanspruch, Auskunft über Produkte wie Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kleidung, Spielwaren etc. von Behörden zu erlangen. Das VIG ist 2008 veröffentlicht worden mit dem Ziel, die gesundheitsbezogene Verbraucherinformation zu optimieren. Der Informationsanspruch der Verbraucher gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern er umfasst auch andere Bereiche wie etwa Informationen über die Kennzeichnung und Beschaffenheit von Produkten oder Herstellungsverfahren und Produktionsbedingungen. Auch Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften und Überwachungsergebnisse können abgerufen werden.

Aufgrund einer Neuregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) müssen die Überwachungsbehörden in Deutschland seit dem 1. September 2012 bestimmte Überwachungsergebnisse im Internet veröffentlichen.

Zudem ist seit 2010 die Hygiene-Ampel, auch Kontrollbarometer genannt, als Konzept für ein verbraucherfreundliches Transparenzsystem im Gespräch und wird seither kontrovers und viel diskutiert.