Verbraucherinformation zu Überwachungsergebnissen

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Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt den Verbraucher:innen einen Rechtsanspruch, Auskunft über Produkte wie Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kleidung, Spielwaren etc. von Behörden zu erlangen. Das VIG ist 2008 veröffentlicht worden mit dem Ziel, die gesundheitsbezogene Verbraucherinformation zu optimieren. Der Informationsanspruch der Verbraucher gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern er umfasst auch andere Bereiche wie etwa Informationen über die Kennzeichnung und Beschaffenheit von Produkten oder Herstellungsverfahren und Produktionsbedingungen. Auch Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften und Überwachungsergebnisse können abgerufen werden.
Aufgrund einer Neuregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) müssen die Überwachungsbehörden in Deutschland seit dem 1. September 2012 bestimmte Überwachungsergebnisse im Internet veröffentlichen.
Zudem ist seit 2010 die Hygiene-Ampel, auch Kontrollbarometer genannt, als Konzept für ein verbraucherfreundliches Transparenzsystem im Gespräch und wird seither kontrovers und viel diskutiert.
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Internetveröffentlichung bei HygienemängelnAufgrund einer Neuregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) müssen die Überwachungsbehörden in Deutschland seit dem 1. September 2012 bestimmte Überwachungsergebnisse im Internet veröffentlichen. Mehr ...
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Hygiene-AmpelDie Hygiene-Ampel – oder auch Kontrollbarometer genannt – ist als Konzept für ein verbraucherfreundliches Transparenzsystem seit 2010 im Gespräch und wird seither kontrovers und viel diskutiert. Sie soll dazu dienen, die behördlichen Überwachungsergebnisse von Lebensmittelbetrieben für Kunden mittels eines Zertifikats sichtbar zu machen. Mehr ...