Empfohlene Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) in Lebensmitteln
Der Lebensmittelverband Deutschland hat gemeinsam mit der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAV) die empfohlenen Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) in Lebensmitteln veröffentlicht.
Das gemeinsame Projekt geht zurück auf den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz aus April 2017. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erkenntnisse über die komplexen Eintragspfade von unerwünschten Mineralölkomponenten in die Lebensmittelprozessketten wurde ein Konzept abgestimmt, um quellenunabhängig für spezifische Produktkategorien erwartbare Gehalte an MOSH und MOAH statistisch zu ermitteln informieren und damit Minimierungsansätze in den sehr unterschiedlichen Prozessen zielorientiert zu unterstützen.
Das in besonderer Zusammenarbeit zwischen Überwachung und Wirtschaft realisierte Projekt fußt auf einer hohen Zahl an Einzeldaten aus freiwilligen Eigenkontrollen sowie aus Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und ist in der Aussagekraft einem nationalen Monitorring vergleichbar.
Die zuletzt 2022 erweiterte Liste der „MOH-Orientierungswerte“ umfasst neun Produktkategorien von Endverbraucherprodukten.
Das erfolgreiche Projekt wird nach dem Beschluss der Projektgruppe nicht weiter fortgesetzt aufgrund des im Mai 2026 beschlossenen Regelungskonzeptes für MOAH in Lebensmitteln im Zuge der Änderung der EU-Kontaminantenverordnung 2023/915.
Die Orientierungswerte können als Bezugsgrundlagen zur Beurteilung von MOSH und MOAH weiter ihren Orientierungscharakter behalten und sind an dieser Stelle deshalb bis auf Weiteres verfügbar. Wichtig zur lebensmittelrechtlichen Einrodnung ist die Kenntnisnahme der „aktuellen Vorbemerkungen“ der Autoren vom Juli 2026.
Download: Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) in Lebensmitteln mit Vorbemerkung
Seit Veröffentlichung eines SCoPAFF-Statements bezüglich der Beurteilung von MOAH-Befunden in Lebensmitteln gibt es zahlreiche Fragen. Die zunehmende Verwendung der von SCoPAFF festgehaltenen Leistungskriterien (LOQs) als „Quasi-Grenzwerte“ verfestigt ein falsches Verständnis. Die vom Lebensmittelverband organisierte „Gemeinsame Projektgruppe MOH-Orientierungswerte“, in der Vertreter der Überwachung und Experten der Wirtschaft beteiligt sind zur Abstimmung der gemeinsamen MOH-Orientierungswerte, hat nach intensiver Diskussion Hinweise zum Verständnis der EFSA-Stellungnahme und des SCoPAFF-Statements formuliert, die von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Arbeitsgruppe Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika (ALB) bestätigt wurden.