Enthalten Produkte mit den Hinweisen „ohne Farbstoffe“ oder „ohne Geschmacksverstärker“ stattdessen einfach andere Zusatzstoffe?

Der Verbraucher wird nicht getäuscht, da „ohne Farbstoffe“ bedeutet, dass das Produkt ohne Zusatz von lebensmittelrechtlich zugelassenen Farbstoffen hergestellt wurde.

© photocrew - stock.adobe.com
Bildunterschrift anzeigen

Das heißt nicht, dass das Lebensmittel keine färbenden Lebensmittel wie Tomaten- oder Paprikapulver, Safran, Rote Bete-Saft oder Spinatsaft enthalten darf. Vom Verbraucher wird auch ein bestimmtes Aussehen des Lebensmittels erwartet. Schließlich isst das Auge mit.

Das Bedürfnis der Verbraucher nach natürlichen Lebensmitteln „ohne Chemie“ hat die Lebensmittelindustrie dazu veranlasst, vermehrt färbende Lebensmittel einzusetzen, die aus essbaren Rohwaren hergestellt werden und den Geschmack und den Geruch der Rohware weiterhin in erheblichem Maße enthalten. Färbende Lebensmittel sind keine Farbstoffe und somit keine Zusatzstoffe. Eine Kennzeichnung von Produkten, die keine Farbstoffe, jedoch färbende Lebensmittel enthalten, mit „ohne Farbstoff“ ist lebensmittelrechtlich korrekt.

Gleiches gilt für das viel zitierte Beispiel „ohne Geschmacksverstärker“, aber mit Hefeextrakt. Der eigentliche Ausgangspunkt für Missverständnisse ist der Gehalt an natürlicher Glutaminsäure in Hefeextrakt und die Verwendung der chemisch reinen Verbindung Glutaminsäure und deren Salzen als Zusatzstoff bzw. Geschmacksverstärker „Glutamat“. Glutaminsäure ist eine natürliche Aminosäure, ein Baustein von Eiweißen, und kommt in allen eiweißhaltigen Lebensmitteln vor, z.  B. in Hartkäse wie Parmesan. Auch der menschliche Körper enthält Glutaminsäure, kann diese in kleinen Mengen selbst herstellen und benötigt sie für verschiedene Funktionen im Körper. Während nun die chemisch reine Verbindung als Geschmacksverstärker deklariert werden muss (Glutaminsäure E 620 oder deren Salze, also die Glutamate, E 621-E 625), ist Hefeextrakt eine natürliche Zutat, ein Würzmittel wie Salz und Pfeffer. Hefeextrakt enthält laut EURASYP (Europäischer Verband für Hefespezialprodukte) 5 Prozent Glutamat. Allein durch den Verzehr einer Tomate wird doppelt so viel Glutamat aufgenommen wie in 200 ml mit Hefeextrakt gewürzter Brühe enthalten sind (Quelle: Hefeextrakt.info).

Weitere Informationen finden Sie hier: