Richtlinien

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Seit seiner Gründung hat der Lebensmittelverband Deutschland (vormals BLL) in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachverbänden zahlreiche Wirtschaftsrichtlinien erarbeitet. Wirtschaftsrichtlinien sind ein wichtiges Auslegungshilfsmittel, wenn es um die Ermittlung einer Verkehrsauffassung geht. Der Begriff „Verkehrsauffassung“ umfasst die Auffassung der im Verkehr mit Lebensmitteln beteiligten Kreise. Zur Ermittlung einer Verkehrsauffassung sind zunächst die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches und – sofern diese fehlen – auch Empfehlungen oder Richtlinien von Herstellerorganisationen, wie etwa die Richtlinien des Lebensmittelverbands Deutschland e. V., heranzuziehen.

Derartige Wirtschaftsrichtlinien sind rechtlich nicht verbindlich. Sie sind jedoch als „beachtliche gutachterliche Äußerungen über die bestehende Verkehrsanschauung der Lebensmittelwirtschaft anzusehen“ (vgl. Zipfel, Lebensmittelrecht, C102, § 11, Rnr. 296). Wirtschaftsrichtlinien, die den aktuellen Handelsbrauch widerspiegeln, sind daher für alle am Markt Beteiligten ein wichtiges und nützliches Hilfsmittel.

Die vom Lebensmittelverband Deutschland (vormals BLL) veröffentlichten Richtlinien zu den verschiedenen Produktgruppen wurden von den betroffenen Branchen vorgelegt und dann von den Gremien des Lebensmittelverbands Deutschland unter Teilnahme aller fachlich berührten Kreise der Lebensmittelwirtschaft verabschiedet.

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Wirtschaftsrichtlinien ganz oder teilweise durch Leitsätze ersetzt. Diese Richtlinien wurden daher aufgehoben. Andere wurden/werden aktualisiert und an geänderte Rechtsvorschriften angepasst.

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