Position/Stellungnahme

Zu den Angaben des BVL zum Nutzen und den Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln

- Der BLL nimmt zu einigen Punkten der BVL-Pressemitteilung "Nutzen und Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln" vom 7. Januar 2014 und zum Flyer "Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln" Stellung.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat angekündigt, auf der Internationalen Grünen Woche die Verbraucher über die Risiken und Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln aufzuklären und hat einen Informationsflyer mit Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln erstellt.

Der BLL begrüßt eine sachliche Aufklärung von Verbrauchern zu diesem Thema. So ist es unumstritten, dass Verbraucher bei Bestellungen von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet besonders aufmerksam, sorgsam und kritisch sein sollten. Weitere Informationen hierzu können auch dem BLL-Faltblatt „Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet – was müssen Sie wissen?“ entnommen werden. Genauso unstrittig ist es, dass Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und keine Arzneimittel sind. Daher haben sie keine heilende oder lindernde Wirkung. Der BLL distanziert sich klar von unseriösen Herstellern und Vertreibern, die Produkte mit verbotenen Inhaltsstoffen und/oder mit irreführender Aufmachung oder falschen Werbeaussagen anbieten.

Der BLL möchte die aktuellen Veröffentlichungen des BVL dennoch nutzen, um zu einigen Aussagen grundsätzlich Stellung zu nehmen.

Aussage: Das Angebot von Nahrungsergänzungsmitteln wird immer größer.

Fakt ist, dass der Markt für Nahrungsergänzungsmittel in den letzten Jahren nicht stetig wächst, sondern im Gegenteil der Mengenabsatz nach den dem BLL vorliegenden Zahlen stagniert und gemessen an der Anzahl der verkauften Packungen sogar 2012 im Vergleich zu 2010 leicht rückläufig war.

Die vom BVL herangezogene Anzahl von angezeigten Nahrungsergänzungsmitteln hat nur eine bedingte Aussagekraft über die tatsächliche Marktentwicklung. Erstens handelt es sich bei den „neuen“ Produkten auch um bereits im Markt befindliche Produkte, bei denen nur die Rezeptur oder Verpackung geändert wurde – und diese waren in den vergangenen zwei Jahren aufgrund einer Vielzahl an geänderten gesetzlichen Vorschriften viele. Zweitens erfasst das BVL nicht, wie viele von den angezeigten Produkten tatsächlich später im Regal zu finden sind und, drittens, auch nicht, wie viele Nahrungsergänzungsmittel zeitgleich wieder vom Markt genommen werden.

Aussage: Nahrungsergänzungsmittel durchlaufen im Gegensatz zu Arzneimitteln kein behördliches Zulassungsverfahren.

Fakt ist, dass Nahrungsergänzungsmittel sicher sind, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen – auch ohne Vorabprüfung der Wirksamkeit und der Sicherheit durch eine Behörde.

Für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln steht wie bei allen Lebensmitteln der Hersteller gerade und die Unternehmen, die im BLL organisiert sind, nehmen diese Verantwortung sehr ernst. Nahrungsergänzungsmittel werden unter hohen Hygiene- und Qualitätsstandards produziert und regelmäßig von der behördlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Sie unterliegen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebensmittel und den zusätzlichen spezifischen Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel einem umfassenden Regelungspaket, das ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet. Gesunde
Verbraucher können daher Nahrungsergänzungsmittel unbesorgt auch über einen längeren Zeitraum entsprechend der Hinweise und Verzehrempfehlungen der Hersteller verwenden.

Aussage: Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Personen, die sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren, in der Regel überflüssig.

Fakt ist, dass wir die Vitamine und Mineralstoffe in Form von Lebensmitteln zu uns nehmen müssen. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Daher sind sie eine Möglichkeit, Vitamine und Mineralstoffe in ernährungsphysiologisch notwendigen und sinnvollen Mengen aufzunehmen. Selbstverständlich sind die Produkte kein Ersatz für eine gesunde Ernährung im Rahmen eines gesunden Lebensstils und sollen dies auch nicht sein. Sie können jedoch unter gewissen Lebensumständen einen wichtigen Beitrag zur Ergänzung der individuellen Ernährung und damit zur Gesunderhaltung leisten. Welche Produkte für den Einzelnen dabei von Nutzen sein können, ist abhängig von vielfältigen Faktoren, insbesondere von der individuellen Ernährungsweise, dem persönlichen Lebensstil, der aktuellen Lebensphase sowie genetischen Faktoren.

Aussage: Bei Nahrungsergänzungsmitteln, die andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe enthalten, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie den rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Fakt ist, ob Inhaltstoffe einem Lebensmittel zugesetzt werden dürfen oder nicht, prüfen die Hersteller sorgfältig und werden dabei von nationalen Behörden kontrolliert. Darauf kann sich der Verbraucher verlassen. Vorsicht ist allerdings oftmals bei unseriösen Produktangeboten aus dem Internet geboten. Hier empfiehlt es sich, nicht nur hinsichtlich der Werbeaussagen, sondern auch in Bezug auf die Zutaten sehr kritisch hinzuschauen. Unbekannte Stoffe könnten gesundheitlich bedenklich sein. Auch bei Vitaminen und Mineralstoffen, die sehr hoch dosiert angeboten werden, ist Vorsicht angebracht.

Grundsätzlich gilt: Wer sich unsicher ist, sollte sich vom Ernährungsberater, Arzt oder Apotheker beraten lassen. Auch gibt es immer die Möglichkeit, sich im Zweifelsfalle an die örtliche Behörde für die Lebensmittelüberwachung zu wenden.

Aussage:Mengenangaben können bis zu 50 Prozent von der tatsächlichen Menge im Produkt abweichen.

Fakt ist, dass der Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen in jedem Lebensmittel schwankt. Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln bemühen sich wie alle Lebensmittelhersteller den Gehalt an Inhaltsstoffen möglichst konstant zu halten. Jedoch sind Schwankungen im Nährstoffgehalt bei Lebensmittel nicht gänzlich zu vermeiden. So können beispielsweise verwendete Zutaten je nach Jahreszeit und Witterung unterschiedliche Mengen enthalten. Auch kann bekanntermaßen der Gehalt von Nährstoffen, insbesondere der Gehalt einiger licht- oder hitzeempfindlicher Vitamine, über die Dauer der Produktlagerung sinken. Dies weiß natürlich auch der Gesetzgeber, weshalb die Angaben von Nährstoffgehalten auf den Verpackungen auch immer als Durchschnittswerte anzugeben sind. Insbesondere stellen die Hersteller jedoch durch Stabilitätszuschläge bei der Herstellung sicher, dass die Produkte auch am Ende ihrer Mindesthaltbarkeit die Menge enthalten, die auf der Verpackung angeben ist. Im Zweifelsfalle bekommt der Verbraucher also eher ein bisschen mehr als weniger für sein Geld.

Aussage: Es sind keine Höchstmengen für die Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt.

Fakt ist, dass der BLL die Festsetzung von Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln seit Jahren vergeblich fordert. Bedauerlicherweise hat es der europäische Gesetzgeber aber bisher versäumt, europaweit einheitliche Höchstmengen festzusetzen. Und dies, obwohl bereits seit Jahren auch seitens der Lebensmittelwirtschaft wissenschaftlich fundierte Modelle und valide Vorschläge erarbeitet wurden. Die Unternehmen, die im BLL organisiert sind, kommen unabhängig davon ihrer Verantwortung für die Sicherheit der von ihnen produzierten Produkte nach, indem sie bei der Produktzusammensetzung sorgfältig vorgehen. Sie orientieren sich bei der Dosierung einerseits an den DGE-Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr und andererseits an den wissenschaftlich anerkannten Obergrenzen für eine sichere tägliche Gesamtaufnahme, den sogenannten „tolerable upper intake levels (ULs)“.