Position/Stellungnahme - Ethanol
- Bislang ist Ethanol ohne jegliche regulatorische Einschränkung im Lebensmittelbereich einsetzbar. Dies erklärt die sehr breite Anwendung und Verwendung. Ethanol ermöglicht aufgrund seiner hohen Flüchtigkeit eine Zwischendesinfektion ohne Nachspülen, so dass ein Neu-Eintrag von Wasser in den Produktionsprozess vermieden werden kann. Bei Wegfall von Ethanol zur Desinfektion könnten bestimmte Hygienekonzepte für den Lebensmittelbereich (insbesondere gegen Schimmel) nicht mehr umgesetzt werden. Im Bereich der Herstellung von Babynahrung und Bio-Lebensmitteln stellen ethanolhaltige Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach dem Wegfall anderer biozider Wirkstoffe (QAV, chlorhaltige Substanzen) eine der wenigen verbliebenen Alternativen zur Reinigung und Desinfektion von Maschinen und Anlagen dar. In den Molkereien wird Ethanol in Konzentrationen von 50 – 100 % zu Desinfektionszwecken eingesetzt. Aufgrund seiner besonderen Eigenschaften (hohe Wirksamkeit gegen Keime, wasserfrei, verdunstet schnell ohne Rückstände) gibt es keine vergleichbaren Alternativen.