Position/Stellungnahme

ZDF-WISO-Konsumagenten: Verunsicherung statt Aufklärung über Nahrungsergänzungsmittel

- Mit Blick auf den tendenziösen und in vielen Teilen reißerischen Beitrag zu Nahrungsergänzungsmitteln der ZDF WISO-Konsumagenten vom 5. September 2016 betont der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) eindringlich, dass Nahrungsergänzungsmittel umfangreichen und strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen.

Nahrungsergänzungsmittel zählen zu Recht zu den Lebensmitteln, da sie, wie der Name aussagt, die tägliche Ernährung mit Nährstoffen ergänzen und im Gegensatz zu Arzneimitteln keine heilende Wirkung haben. Wie alle Lebensmittel dürfen sie daher auch ohne amtliche Vorab-Prüfung und Zulassung von registrierten Lebensmittelproduzenten verkauft werden – immer vorausgesetzt, alle gesetzlichen Vorgaben werden beachtet, die Lebensmittel sind sicher und die Aufmachung nicht irreführend oder täuschend! Von daher ist es, anders als vom ZDF dargestellt, nicht ungewöhnlich oder gar verwunderlich, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die angezeigten Nahrungsergänzungsmittel nicht prüft. Das ist nicht die Aufgabe des BVL. Die Anzeigepflicht für Nahrungsergänzungsmittel dient lediglich der Information und des Monitorings. Das BVL leitet die erhaltene Information an die zuständige Lebensmittelüberwachung weiter, damit die Produkte erfasst und überwacht werden können. Dabei werden sowohl die Produktionsbedingungen vor Ort überprüft, als auch regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel als Proben aus dem Markt gezogen. Es handelt es sich um denselben Kontrollvorgang wie bei allen Lebensmitteln. Bei Lebensmitteln gilt das mehrstufige Kontrollprinzip. Das heißt, dass der Hersteller die Verantwortung für die Sicherheit und Rechtskonformität des von ihm produzierten Produkts trägt und dies im Rahmen des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements kontrolliert. Die Kontrollen werden in vielen Fällen zudem durch externe Prüfungen von beispielsweise Handelspartner ergänzt und schließlich im dritten Schritt durch die unabhängigen Lebensmittelkontrollbehörden überwacht. So überprüft die Überwachung beispielsweise bei großen Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln bis zu 300 Produktproben pro Unternehmen im Jahr.

Im Gegensatz zu den WISO-Konsumagenten nehmen die deutschen Lebensmittelhersteller ihre Verantwortung gegenüber den Verbrauchern wahr. Im realen Leben außerhalb der kreierten Fernsehwelt hätten sich die WISO-Konsumagenten mit ihrem irreführenden und in keiner Weise gesetzkonformen Produkt strafbar gemacht. Sie haben ein nicht verkehrsfähiges Produkt verkauft, das mangelhaft gekennzeichnet war und mit nicht zulässigen Aussagen beworben wurde.

Zum Glück für die deutschen Verbraucher agieren die Lebensmittelunternehmen seriös und verantwortungsbewusst. Sie produzieren unter hohen Hygiene- und Qualitätsstandards gesetzeskonforme und sichere Lebensmittel. Darauf können sich die Verbraucher in Deutschland verlassen.

Weitere und vertiefende Informationen:
- zu Nahrungsergänzungsmitteln: https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel
- zur Qualitätssicherung: https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/sicherheit/ueberwachung