Maßnahmen zur Minimierung etabliert

Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel und Pyrrolizidinalkaloide

- Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die im BLL organisiert sind, bieten keine Produkte mit Pflanzen, die selbst PA bilden, an.

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2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstmals Informationen, wonach auch pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel Pyrrolizidinalkaloide (PA) enthalten können. Pyrrolizidinalkaloide, die in einigen Pflanzen natürlicherweise enthalten sind, sind gesundheitlich bedenkliche Stoffe für den Menschen und daher in Lebensmitteln unerwünscht.

Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die im BLL organisiert sind (Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel – AK NEM), bieten keine Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen, die selbst Pyrrolizidinalkaloide bilden, wie Huflattich, Beinwell oder Wasserdost, im deutschen Handel an. Eine Ausnahme bilden Produkte mit Borretschöl. Borretsch gehört ebenfalls zu den PA-bildenden Pflanzen. In öl-basierten Nahrungsergänzungsmitteln wurden jedoch bisher keine PA nachgewiesen.

Darüber hinaus gilt es, unbeabsichtigte Einträge* von PA in pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln soweit wie möglich auszuschließen. Die Mitglieder des AK NEM haben nach Bekanntwerden der möglichen Betroffenheit sofort reagiert und Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen. Im Fokus standen Maßnahmen zur Minimierung von unbeabsichtigten Einträgen sowie die Kontrolle von potentiellen PA-Gehalten in Rohware und Endprodukt im Rahmen der internen Qualitätssicherung. Die deutsche Nahrungsergänzungsmittelbranche konnte dabei auf den bereits gesammelten Erfahrungen und eingeleiteten Maßnahmen anderer Branchen aufbauen, da die verwendeten Pflanzenrohstoffe und die Rohwarenlieferanten oftmals gleich sind.

Erste Analysedaten aus Deutschland zeigten bereits vor drei Jahren, dass die unbeabsichtigten PA-Einträge in pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln niedriger liegen als die Veröffentlichungen von EFSA und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vermuten lassen. Das BfR stützt sich bei seiner aktuellen Risikobewertung auf Untersuchungen aus einem Forschungsprojekt, das die EFSA in Auftrag gegeben hat. Hierbei wurden in den Jahren 2014 und 2015 u.a. auch Nahrungsergänzungsmittel auf PA untersucht.

Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die im AK NEM des BLL organisiert sind, werden weiterhin unerwünschte Einträge von PA in Nahrungsergänzungsmitteln so weit minimieren, wie dies gesundheitlich notwendig und produktionstechnisch erreichbar ist. Dabei wird auch der sogenannte „Code of Practice zur Minimierung von Pyrrolizidinalkaloiden in Nahrungsergänzungsmitteln“ helfen, der derzeit erarbeitet wird und Unternehmen als Leitfaden für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen in der Praxis dienen soll.

* Wenn Unkräuter ungewollt mitgeerntet werden, können PA als deren natürliche Inhaltsstoffe unbeabsichtigt in Lebensmittel gelangen.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM)
Der AK NEM ist der Fachverband der Nahrungsergänzungsmittelhersteller in Deutschland, der dem BLL angeschlossen ist. Im Jahr 2003 haben sich in diesem Kreis neben den Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln auch Rohwarenhersteller sowie Dienstleister zum fachlichen Austausch über rechtliche und wissenschaftliche Fragestellungen und zur gemeinsamen Interessenvertretung zusammengeschlossen. Mittlerweile zählt der AK NEM rund 50 Mitglieder.